Grundstückskauf und gleichzeitige Teilung mit Verkauf...Spekulationssteuer?
Januar 18, 2019 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Hallo zusammen,
Wir sind gerade dabei ein ca. 800 qm großes Grundstück zu kaufen.
Mitte Februar wird der Notartermin stattfinden. Wri sind nun bis dahin auf der Suche nach einem zweiten Käufer, damit das Grundstück direkt geteilt werden kann, da uns das gesamte Grundstück zu groß bzw. zu teuer ist.
1. ist dies gleich beim Notartermin möglich zu teilen und die Kosten mit dem zweiten Käufer zu teilen?
Lässt sich bis dahin kein zweiter Käufer finden, werden wir vorerst das komplette Grundstück erwerben, samt den kompletten Notar und Grunderwerbssteuern.
Wir würden aber gleich das Grundstück teilen wollen und die andere Häfte verkaufen.
2. Lässt sich bzw. ist es Sinnvoll das Grundstück gleich zu teilen und würde hier dann die Spekulationssteuer anfallen?
Oder wäre es geschickter, einen weiteren Notartermin zu vereinbaren, wenn ein Käufer gefunden ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Grüsse
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Je nach Art der Teilung kann der Erwerb durch zwei Käufer in einem Notartermin abgewickelt werden. Bei einem einheitlichen Erwerb wäre einmal die Notargebühr zu entrichten, bei zwei getrennten Erwerbsvorgängen zweimal. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Notare, sprechen Sie dies bitte mit dem Notar ab.
Ein Kauf durch eine Partei mit anschließender Weiterveräußerung würde zwar grundsätzlich der sogenannten Spekulationssteuer unterliegen, jedoch würde nur der Gewinn zu versteuern sein. Wenn Sie das Grundstück zum Kaufpreis weiterveräußern, entsteht jedoch kein Gewinn, deswegen würde auch keine Steuerbelastung entstehen.
Beachten Sie jedoch, dass bei einem Kauf mit anschließendem Weiterverkauf zweimal Grunderwerbsteuer anfallen kann.
Deswegen würde ich empfehlen, dass der Verkäufer in zwei Verträgen separat die Grundstücksteile an Sie und an den anderen Käufer veräußert.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres), es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des StBerG, einsehbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?