Spekuiationssteuer
Oktober 1, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Hallo,
Wir möchten fragen über Spekulationssteuer.
Wir haben Hauptwohnsitz in Schweden seit August 2015 und möchten wir ein Grundstück
in Deutschland verkaufen das wir in November 2013 gekauft haben.
Unsere frage: wie viel Spekulationssteuer müssen wir bezahlen?
Wir haben als landwirtschaftliche Fläche gekauft aber in Januar 2015 haben wir Baugenehmigung
bekommen so das wir das Grundstück als Bauland verkaufen können.
Brauchen wir Spekulationssteuer bezahlen obwohl wir in Ausland wohnen?
Wenn ja! Wie viel?
Mfg Hatmon
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden sind Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen im Belegenheitsstaat des Vermögens zu besteuern. Da die Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht erreicht ist, wäre der Gewinn aus einem Verkauf in Deutschland eInkommensteuerpflichtig. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe der Einküntte ab.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, E-Mail bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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