2-Jährige Spekulationsfrist bei Neben- und Hauptwohnsitz
Oktober 26, 2017 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Am 24.10.13 haben wir eine Eigentumswohnung erworben, die wir bis 8.9.16 als Nebenwohnsitz jeweils 1/2 Jahr durchgehend nutzten. Den Rest des jeweiligen Jahres stand die Wohnung leer und war auch nicht vermietet. Ab 8.9.16 (heutiges Datum: 26.10.17) wurde die Wohnung dann unser Hauptwohnsitz. Wir möchten nunmehr die Wohnung jetzt veräussern. Kann die 2-jährige Spekulationsfrist bereits schon in der Zeit der vorangegangenen Nebenwohnsitz-Phase angesetzt werden oder ist nur die Hauptwohnsitz-Zeit entscheidend? Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
hierzu gibt es ein brandneues Urteil des BFH (Bundesfinanzhof), veröffentlicht am 18.10.2017.
Danach ist es für die Anwendung des § 23 EStG und der Frage der dauernden Selbstnutzung nicht entscheidend, ob formal ein Erst- oder Zweitwohnsitz bestand, sondern:
"Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen......"
In Ihrem Fall wurde nicht vermietet und die Wohnung stand Ihnen auch dann zur Verfügung, als Sie nicht darin gewohnt haben.
Sie haben also von Anschaffung bis Verkauf durchgehend Selbstnutzung gehabt. In diesem Fall gilt § 23 EStG nicht, es gibt keine 10-Jahres oder 2-Jahresfrist. Es fällt keine Steuer bei Verkauf an.
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