Wohnungverkauf im Ausland Besteuerung
November 13, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ich habe eine Wohnung in Brasilien im 2008 für ~30.000,-€ gekauft.
Die Wohnung wurde ausschließlich für Eigennutzung verwendet.
Erst ab 2011 habe ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Davor hatte ich ausschließlich in Brasilien gelebt.
Nach dem Umzug nach Deutschland blieb die Wohnung unbenutzt und wurde nicht vermietet.
Jetzt überlegt ich die Wohnung im 2016 zu verkaufen und das Geld nach Deutschland zu überweisen.
Die Wohnung ist nun ~70.000,-€ wert.
Das Geld will ich vollkommen als Anzahlung für eine Immobilie in Deutschland reinstecken.
Mir ist nicht klar ob den Gewinn der erzielt sein wird, in Deutschland steuerbar ist.
Danke im Voraus
Sehr geehrter Fragesteller,
die Lage stellt sich auf Basis Ihrer Angaben wie folgt dar:
Sie sind seit 2011 unbeschränkt steuerpflichtig mit Ihrem sog. Welteinkommen. Mit Brasilien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, daher hat DE ein Besteuerungsrecht, sofern die Voraussetzungen des § 23 EStG vorliegen (Verkauf Immobilie innerhalb von 10 Jahren).
Diese Voraussetzung liegen m.E. vor. Die Steuerpflicht bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung entfällt nur dann, wenn die Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Darunter fällt aber ein mehrjähriger Leerstand nicht, gefordert wird eine tatsächliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Da die Wohnung seit 2011 auskunftsgemäß leer steht, wird man eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht annehmen können.
Somit wäre der Veräußerungsgewinn von EUR 40.000 im Jahr 2016 nach der Gesetzeslage des EStG in DE zu versteuern (wenn die Finanzbehörde von der Immo bzw. dem Verkauf Kenntnis erlangen würde). Der Gewinn wird mit dem individuellen Steuersatz unter Berücksichtigung Ihrer sonstigen Einkünfte versteuert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Problematik umfassend erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Färber
StB
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