Restabschreibung eines Gebäudes aus dem Jahr 1909
Februar 12, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Ich bin dabei, ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1909 zu kaufen.Das per Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte fiktive Baujahr ist 1989. Wie lange kann das Haus noch abgeschrieben werden und zu welchem Abschreibungssatz?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Sie das Haus käuflich erwerben, beginnt die Abschreibung neu zu laufen. Wenn Sie es im Privatvermögen vermieten, beträgt der Abschreibungssatz 2,5%, da das Gebäude vor 1925 fertig gestellt wurde, § 7 Abs. 4 Nr. 2. b) EStG. Die Abschreibungsdauer beträgt somit 40 Jahre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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