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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Restabschreibung eines Gebäudes aus dem Jahr 1909

Ich bin dabei, ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1909 zu kaufen.Das per Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte fiktive Baujahr ist 1989. Wie lange kann das Haus noch abgeschrieben werden und zu welchem Abschreibungssatz?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Da Sie das Haus käuflich erwerben, beginnt die Abschreibung neu zu laufen. Wenn Sie es im Privatvermögen vermieten, beträgt der Abschreibungssatz 2,5%, da das Gebäude vor 1925 fertig gestellt wurde, § 7 Abs. 4 Nr. 2. b) EStG. Die Abschreibungsdauer beträgt somit 40 Jahre.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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StB Steffen Becker

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E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
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