Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Immobilienverkauf

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage stellt sich:

in einer vor Jahrzehnten geerbeten Immobilie wurden vor
ca 20 Jahren, Räume als Gastwirtschaft ausgebaut.
Die Gastwirtschaft wurde an einen Gewerbetreibenden
vermietet und es wurde zur Umsatzsteuer optiert.
Wohnräume wurde an private Mieter ohne Umsatzsteuer
vermietet.

In 2010 wurde jetzt diese Immobilie veräußert.
Im Notarvertrag erfolgte keinn Hinweis auf Befreiung von
der Umsatzsteuer.

Wie wirkt sich die Veräußerung umsatzsteuerlich aus ?

Besten Dank für Ihre Antwort

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich verstehe Ihre Anfrage so, dass im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen worden ist.

Die Veräusserung der Immobilie ist nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei, da die Veräusserung unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung wäre in der notariellen Verkaufsurkunde zu erklären ( § 9 Absatz 3 Satz 2 UStG ). Da dies nicht geschehen ist, ist die Veräusserung umsatzsteuerfrei.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Immobilienbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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