Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Immobilienverkauf im Ausland

Hallo,

wie tragen uns mit dem Gedanken unsere Immobilie in der Türkei zu verkaufen.

Kaufdatum: 1998
Staatsangehörigkeit bei Kauf: türkisch
Staatsangehörigkeit bei Verkauf: deutsch
Ausschlisslich Eigennutzung.
Wohnsitz Deutschland.
Beruf: Angestellte

Wir benötigen die Information, inwiefern bei dem Verkauf, z. B. im Falle eines Gewinnes, in Deutschland eine Steuerpflicht anfallen würde. Bitte geben Sie mir die Information wie sich diese dann berechnen würde.

StB Olaf Gayko

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.

Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie können die Immobilie in der Türkei, wenn Sie sich im Privatvermögen befindet, außerhalb von 10 Jahren ohne steuerliche Auswirkung (nach deutschem Steuerrecht!) verkaufen, § 23 EStG.

Da Sie die Immobilie 1998 erworben haben, sollten Sie in 2010 in D keine Probleme haben.

Wie sich die Angelegenheit nach türkischem Recht verhält, beantwortet Ihnen am besten ein türkischer Steuerrechtsexperte, es ist - wenn überhaupt nur eine steuerliche Erfassung nach türkischem Recht denkbar. (Belegenheitsprinzip; Doppelbesteuerungsabkommen Türkei).

MfG

Gayko
Steuerberater

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Experte für Immobilienbesteuerung

StB Olaf Gayko