Besteuerung von Sondernutzungsrecht
Oktober 30, 2018 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Frage zur Spekulationssteuer
Wir haben im Jahr 2014 eine Wohnung gekaut in der wir selber wohnen. Anfang 2018 haben wir Sondernutzungsrechte für 4 Stellplätze dazugekauft. Diese sind im Grundbuch der Wohnung eingetragen.
Nun möchten wir die Wohnung zusammen mit den Stellplätzen verkaufen. Eigentlich unterliegt die Wohnung nicht mehr der Spekulationssteuer, da wir schon über 2 Jahre in der Wohnung wohnen.
Wie sieht es aus mit den Sondernutzungsrecht?
Werden die Wohnung und das Sondernutzungsrecht einzeln betrachtet?
Oder wird es im Ganzen bewertet und mit dem Kauf des Sonder-
nutzungsrechtes fängt die 2 Jahres Frist von vorne an?
Muss man im Kaufvertrag irgendwas beachten (Stellplätze extra Preis ausweisen)?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.
Die Sondernutzungsrechte stellen Sondereigentum dar, die laut Ihren Angaben im selben Grundbuch der Wohnung vermerkt sind. Danach würde es sich um nachträgliche Anschaffungskosten für die Wohnung handeln, die nach dem BMF-Schreiben zu § 23 zu den Anschaffungskosten gehören. Ansonsten müssten für die Stellplätze als Teileigentum eigene Grundbücher bestehen. Für den Fall würde sich ein eigener Tatbestand des § 23 EStG eröffnen (nur für die Stellplätze).
Da Sie die Voraussetzungen für eine steuerfreie Veräußerung für die Wohnung erfüllen, trifft das auch auf die Stellplätze zu, da diese zu der Wohnung gehören.
Die Stellplätze sind meines Wissens im Notarvertrag gesondert ausweisen, da diese im Grundbuch auch vermerkt sind und dann Bestandteil des Kaufvertrages sind.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sonst stellen Sie gerne eine Rückfrage ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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