Pgrf 23 EstG - private Veräußerungsgeschäfte - Ratenzahlung - Zuflussprinzip
April 30, 2018 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Entfällt die Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte (vermietete Eigentumswohnung nach 7 Jahren) wenn Ratenzahlungen dergestalt vereinbart werden, das die Rate, mit der erstmalig eine Gewinn erzielt wird, erst nach Ablauf der Haltefrist fällig wird?
Da für den Veräußerungsgeweinn das Zuflussprinzip gilt, sollte dies zutreffen.
Falls nicht: Mit welcher Begründung verwirt das Finanzamt? Gibt es Rechtssprechung dazu?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Frist beim privaten Veräußerungsgeschäft berechnet sich nach dem obligatorischen Geschäft (Vertragsabschluss), nicht nach dem Zahlungszeitpunkt. Somit ist auch bei Ratenzahlung der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig.
Der Zeitpunkt der Versteuerung richtet sich dagegen nach dem Zuflussprinzip.
Bei einer solchen Ratenvereinbarung ist jedoch zu beachten, dass ungewöhnliche Gestaltungen möglicherweise vom Finanzamt als missbräuchliche Gestaltung nicht anerkannt werden. Ebenso könnte es Probleme geben, wenn beispielsweise mit Angehörigen Verträge geschlossen werden, die dem Fremdvergleich nicht standhalten. Hierzu sollten Sie sich gegebenenfalls von einem Kollegen vor Ort persönlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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