Grunderwerbssteuer bei GmbH Verschmelzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Fragestellung lautet wie folgt.
GmbH "1" besitzt Immobilien und ist eine Vermögensverwaltende GmbH
GmbH "2" besitzt ebenfalls Immobilien und ist auch eine Vermögensverwaltende GmbH
Beide GmbH's sind zu gleichen Teilen im Besitzt von zwei Gesellschaftsführenden Geschäftsführern zu je 50%.
Gerne würden wir die GmbH "1" mit der GmbH "2" verschmelzen, um zukünftige Gesellschaftskosten zu sparen.
Nun die eigentliche Frage: Wie ist dies möglich, ohne dass nochmals Grunderwerbssteuer für die übertragenden Objekte bei der Verschmelzung gezahlt werden müssen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen