EFH nach Trennung - Welche steuerliche Gestaltung ist am sinnvollsten
Das EFH wurde in Februar 2017 gekauft und von beiden Partnern bezogen. Das EFH gehört laut Grundbuch beiden zu jeweils 50%.
Auf Grund einer Trennung soll einer der Partner nun allein im Haus wohnen bleiben. Ein Verkauf kommt derzeit nicht in Frage.
Unsere Überlegung war folgende:
Beide Partner zahlen weiterhin 50% der Kosten. Der Partner welcher auszieht vermietet dann den 50% Anteil an den im Haus wohnen bleibenden Partner.
Ich würde erwarten, dass sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben entsprechend steuerlich berücksichtigt werden können inkl. der hälftigen Anschaffungskosten. Selbstverständlich würden wir alles vertraglich sauber fixiern und auch die ortsübliche Miete im Blick behahlten.
Macht diese Regelung aus Ihrer Sicht Sinn und gibt es sonst noch etwas zu beachten? Oder ist eine andere Gestaltung evtl. steuerlich sinnvoller?
Zusätzlich sollten auch auch bestimmte Sonderausstattungen (Einbauküche, Markise, div. Designermöbel) etc. mitvermietet werden. Wie könnte hier eine steuerlich günstige Gestaltung aussehen? Diese Gegenstände wurden größtenteils alle vom Partner bezahlt, welcher auszieht.
Sind im Hinblick auf einen späteren Verkauf (z.B. an den Partner welcher im Objekt bleibt) noch Dinge zu beachten? Würden hierfür Steuern anfallen?