Übergabe landwirtschaftliche Flächen
April 7, 2017 | 30,00 EUR | beantwortet von Ginster Frank
Hallo, meine Mutter hat ca. 1 ha Flächen, die m.W. als landwirtschaftliche Flächen geführt werden. Eine Betriebsaufgabe wurde bisher nicht erklärt. Es sollen nun diese Fläche auf die drei Kinder aufgeteilt werden. Die Hälfte hat eine Verkehrswert von 2,50 EUR/qm und die andere Hälfte ist Bauerwartungsland mit 35 EUR/qm. Hat dies jetzt ertragsteuerliche Konsequenzen? Es wurden 1998 schon mal zwei Flächen übergeben, die jedoch ohne Konsequenzen blieben. Warum war dies damals möglich und jetzt stehen doch erhebliche Zahlungen im Raum? Kann man evtl. um diese zu umgehen die Flächen unter Verkehrswert kaufen? Besten Dank!
Guten Morgen,
Unter der Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Honorars nehme ich hierzu kurz Stellung:
Vorausgesetzt der Betrieb ist bisher nicht aufgegeben, führt die Verteilung zu einer Betriebsaufgabe. Die stillen Reserven sind auflösen. Eventuell Freibetrag nach § 16 EStG und ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG.
Wenn Kinder existent sind, die auch einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, kann ggf. eine Übertragung zum Buchwert - also ohne Auflösung der stillen Reserven erfolgen.
Hinsichtlich der Übernahme in 1998 hat vermutlich das Finanzamt nicht aufgepasst, da wohl ein Überwachungsfall vorliegt. Dürfte verjährt sein.
Der Ansatz der Grundstück bei der jetzt geplanten Übertragung zu einem geringerem Wert als dem Verkehrswert führt bei einem Verkauf binnen 10 Jahren zu einem Spekulationsgewinn im Sinne des § 23 EStG.
Ich hoffe, die Informationen waren hilfreich. Ich würde Ihnen anraten für die Betriebsaufgabe Ihrer Mutter einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne sind
wir Ihnen hier behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ginster
Steuerberater
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