Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Ist der Kauf der Wohnung in diesem Jahr noch sinnvoller als in 2017?

Hallo lieber Steuerexperte,

wir waren Ende November beim Notar, um eine Wohnung in Hamburg zu kaufen. Die Wohnung möchten wir vermieten, also zur Kapitalanlage. Kosten für den Makler und den Notar sind schon gezahlt worden. Aktuell laufen die ganzen Anträge. Die Fälligkeitsmitteilung ist daher damit noch nicht erstellt (100.000 Euro Kredit durch Baufinanzierung, Rest Eigenkapital).
Die Übergabe erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises. Die Vermietung kann erst nächstes Jahre beginnen.

Weil wir kurz vor dem Jahreswechsel stehen: Ist es steuerlich sinnvoll, die Übergabe in diesem Jahr noch zu forcieren? Oder ist es sinnvoller den Kauf auf 2017 zu legen? Und könnte man die Anschaffungsnebenkosten wie den Notar und Makler bereits in 2016 absetzen oder muss alles zusammen in einer Erklärung abgegeben werden?
Würde die Afa schon beginnen auch wenn die Kaufpreiszahlung erst nächstes Jahr stattfindet?
Ist es von Nachteil, wenn Anschaffungsjahr und Beginn der Vermietung in unterschiedlichen Jahren liegen?

Vielen Dank für die wertvolle Unterstützung

P.S. Wir handeln Privat, also sonst Anlage N ;-)

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Experte für Immobilienbesteuerung