Spekulationssteuer bei Immoblienverkauf
Hallo,
wir beabsichtigen die Immobilie unserer Vermieterin zu kaufen. Ob es dazu kommt ist abhängig davon, ob für sie Spekulationssteuern anfällig werden. Sie hat die Wohnung vor ca. 4 Jahren gekauft, hat diese bis April diesen Jahres für 3 Jahre selbst bewohnt. Vermietet wurde dann ebenfalls ab April 2016 an uns.
§23 I Nr. 1 EStG beschreibt, dass die Immobilie zwei Jahre sowie im Jahr der Veräußerung selbst bewohnt werden musste. Dies wäre ja der Fall, sollte der Verkauf noch dieses Jahr vonstatten gehen. Unklar bleibt allerdings für uns, ob die Vermietung seit April an uns dabei ein Problem ist...
Vielen Dank für Ihre Antwort!