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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Mehrfamilienhaus als Bruchstücksgemeinschaft mit Eigennutzung und Vermietung

Wir haben mit vier Geschwistern ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen geerbt und stehen jetzt auch so mit je 25% im Grundbuch. (keine Teilungserklärung also auch keine Eigentumswohnungen, sondern Mehrfamilienhaus) Per Definition und Gesetz sind wir also eine sog. Bruchteilsgemeinschaft , was mir persönlich bekannt ist, da ich auch an einer anderen Immobilie mit einem Bruchteil beteiligt bin. Zur jährlichen Steuererklärung ist dann üblicher Weise die Anlage "V" auszufüllen in der im Prinzip Werbungskosten und Mieteinnahmen gegeneinander aufgerechnet werden um den Gesamtgewinn festzustellen und dann ist dieser in der "gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften" bzw. der Anlage "FB" auf die Eigentumsanteile der jeweiligen Eigentümer aufzuteilen. So weit so gut. In unserem Falle ist es jetzt so , dass zwei von uns in ihren 25% Anteil des Hauses einziehen werden, (das Haus besteht praktischer Weise aus 4 gleich großen Wohnungen), während die anderen zwei ihre Wohnungen vermieten werden, so dass zwei Eigentümer Einkünfte aus Vermietung haben werden, während die anderen beiden ausschließlich selber nutzen.
Welcher ist der formal richtige Weg um dies in der Steuererklärung richtig abzubilden ?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Aufgrund des Charakters als Bruchteilsgemeinschaft müssen Sie auch in dem geerbten Haus eine gesonderte und einheitliche Feststellung vornehmen lassen. Die Tatsache, dass 2 Erben Wohnungen beziehen, ist hier irrelevant. Wie Sie richtig sagen, gehört das Haus allen Erben zu jeweils 25%. Wenn jetzt zwei Erben in Wohnungen einziehen, begründet das keine Änderung des steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Verfahrens.

Die Mieteinnahmen gehören mE unverändert allen Erben zu je einem Viertel und sind dementsprechend bei allen zu versteuern.

Ich halte das steuerliche Problem aber für das geringere. Sie sollten mit Ihren Miterben schnellstmöglich eine Erbauseinandersetzung betreiben, um die Eigennutzung der Wohnungen durch einen Teil der Erben rechtlich abzusichern. Alternativ könnte man auch darüber nachdenken, für die Gemeinschaft andere Verteilungsschlüssel der Mieteinahmen zu vereinbaren.

Hierzu sollten Sie aber einen Anwalt aufsuchen, da ich Ihnen keine Beratung dazu erbringen kann und darf.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Experte für Immobilienbesteuerung

Oliver Burchardt