Abschreibungen Mieteinnahmen
Guten Tag,
ich vermiete seit 2 Jahren eine Wohnung (W1).
Seit Februar diesen Jahres vermiete ich eine zweite Wohnung (W2).
W2 vermiete ich im OG meines im Herbst 2016 erworbenen EFH.
Nach ca. 3 Monaten Vermietung habe ich für W2 zusätzlich eine Dachterrasse bauen lassen und Rolläden für die Dachfenster anbringen lassen.
Meine Frage:
Kann ich die Kosten für die Dachterrasse und die Rolläden über die Mieteinnahmen aller vermieteten Objekte steuerlich absetzen oder
nur für die Wohnung Nr. 2?
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage