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Frag einen Steuerberater zum Thema Erbschaftssteuer

Erbnehmer ist Ausländer / Erbmasse bfeindet sich im Ausland

Ich bin Deutscher Staatsangehöriger. Meine Frau und unsere beiden Kinder sind Französische Staatsangehörige. Wir leben in Deutschland. Wir besitzen ein gemeinsames Vermögen, das im Erbfall deutlich über den Freibeträgen liegen würde. Es handelt sich um eine selbstgenutzte Immobilie (1 Mio EURO) und vermiete Immobilien (Wert. ca. 4.5 Mio Euro) Die vermieteten Immobilien befinden sich allerdings nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verbindlichkeiten (Hypotheken) liegen nicht vor. Die Schweiz sieht bei unmittelbaren Familienangehörigen keine Erbschaftssteuer vor. Sämtliche Werte befinden sich im gemeinsamen Besitz (Ehepartner).

Müsste im Falle meines Todes meine Familie in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen, obwohl sie Ausländer sind und sich die Erbmasse auch im Ausland befindet?

Müsste ich im Fall des Todes meiner Frau Erbschaftssteuer bezahlen, wenn mir meine Frau (Ausländerin), Werte vererbt, die sich im Ausland befinden?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Erbschaftsteuerpflicht knüpft einzig und allein daran an, wo sich der Wohnsitz des Erben oder des Erblassers befindet, § 2 Abs. 1 Nr. 1 a ErbStG.

Da sowohl Sie selbst als auch Ihre Familienangehörigen nach Ihrer Schilderung in Deutschland ansässig sind (bereits die Ansässigkeit eines Teils reicht aus!), ist der Erbfall in Deutschland in jeder Konstellation steuerpflichtig. Unbeachtlich für diese Beurteilung ist, welche Staatsangehörigkeit die Erbnehmer haben oder wo sich die Erbmasse physisch befindet.

Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Experte für Erbschaftssteuer

Oliver Burchardt