Erbschaft aus Rumänien
Juni 29, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Sehr geehrte Damen und Herren,
in 2011 habe ich von meiner Mutter, die in Rumänien lebte eine Schenkung von 140.000 € bekommen.
Im Februar 2013 ist meine Mutter verstorben.
Ich habe ca. 60.000 € Bargeld, sowie zwei Immobilien vererbt.
Meine Mutter lebte in Rumänien und sie war rumänische Staatsbürgerin.
Ich bin deutscher Staatsbürger.
Frage: Muss ich meine Erbschaft aus Rumänien beim Finanzamt melden (Die Erbe wird in Rumänien, nach rumänischen Recht entsprechend besteuert und wird eine notarielle Beurkundung erstellt) und muss ich eventuell in Deutschland Steuer zahlen?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Sie haben ist in Deutschland Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt in Zusammenhang mit Ihrer Erbschaft. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus §30 ErbStG: Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
Die Erbschaft fällt unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, weil Sie als Erwerber zur Zeit des Ablebens des Erblassers ein Inländer sind (§ 2 iVm § 9 ErbStG).
Eine Anzeigepflicht entfällt, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Testament oder Erbvertrag beruht und sich aus diesem Dokument das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt.
Eine Besteuerung der Erbschaft in Rumänien bewirkt nicht, dass die Anzeigepflicht in Deutschland wegfällt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
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