Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer 2009 für Neffen

Es geht also um eine mögliche Klage/Einspruch??? gegen den Erbschaftssteuerbescheid nach dem Tod unserer Tante im Oktober 2009 durch meinen Bruder und mich.
Dort haben ja für 12 Monate sehr schlechte Bedingungen in der Erbschaftssteuer für Verwandte 2. Grades gegolten. Da der Gesetzgeber dies erkannt hat wurde ja bereits im Mai 2009 eine Änderung beschlossen- leider erst zum 1.1.2010 wirksam.
Bei unserer kleinen Erbschaft (ca. 100000€ pro Kopf) geht es ja nur zusammen um 30.000€ Unterschied= 15% der Gesamterbschaft.
Was mich misstrauisch macht ist, das angeblich keine offenen Verfahren dazu laufen. Wie groß muss der Schaden erst sein wenn man 1 Million erbt?
Da würde ich erst recht versuchen etwas zu machen.
Meine persönliche Vermutung ist, das die FA da irgendwie mit sich reden lassen????

Ist hier jemand, der das noch einmal prüft und uns hilft?
Auch wenn das Ergebnis wäre, das man da wirklich nichts machen kann könnten mein Bruder und ich damit leben.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie sprechen die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 an. Hier erfolgte eine Absenkung der Steuersätze ab 2010 in der Steuerklasse II zwischen 15% ( steuerpflichtiger Erwerb bis 75.000 Euro ) und 43% ( bei einem steuerpflichtigen Erwerb über 26 Mio Euro ). Das Finanzgericht Köln hat durch Beschluß vom 13.10.2010 (9 V 2566/10) die unterschiedliche Behandlung zwischen 2009 und 2010 für verfassungsgemäß erklärt, aber die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zugelassen.

Gerne kann ich Ihr Anliegen und Anrechnungder hier geleisteten Erstberatungsgebühr im Rahmen eines Mandats überprüfen. Sie können sich gerne unter StillerStB@gmx.de mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Erbschaftssteuer

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

vollständiges Profil