Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen

Guten Tag,

ich möchte meine Einkommensteuererklärung für 2022 vorbereiten. Mein Gewerbe habe ich im April 2022 gegründet. Dazu habe ich bezahlte Rechnungen aus 2021 die ich geltend machen möchte. Allerdings wurde die Einkommenssteuererklärung für 2021 bereits abgeschlossen ohne den Verlustvortrag eingetragen zu haben, dh. die Rechnungen wurden vergessen anzugeben. Ist es dennoch möglich, die Rechnungen noch geltend zu machen sowie die Mehrwertsteuer zurückzuholen? Die Frist für einen Einspruch der Einkommensteuererklärung 2021 ist bereits abgelaufen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Eckert

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen,

grundsätzlich können vergessene Betriebsausgaben im Jahr 2021 nicht mehr nachgemeldet werden, wenn der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig ist. Nur, wenn der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Umsatzsteuerlich sind Sie allerdings bereits Unternehmer, wenn Sie Vorbereitungshandlungen treffen. Das heißt: es wäre grundsätzlich noch möglich, zumindest für 2021 eine Umsatzsteuererklärung einzureichen um die Vorsteuer aus den Rechnungen noch geltend zu machen. Die Umsatzsteuer wird nur angemeldet und steht deswegen immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.


Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil