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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einkommensgrenze Elterngeld - Vorauszahlung von PKV Beiträgen

Guten Tag,

meine Frau und ich planen im kommenden Jahr mit Nachwuchs. Ab April 2025 gilt der neue Grenzwert zur Beziehung von Elterngeld von 175.000 Euro, die meine Frau und ich überschreiten. Mit diversen Maßnahmen versuchen wir, unter diesen Schwellenwert im Steuerjahr 2024 zu kommen (u.a. Investitionen in Immobilien etc.).

Ich bin angestellt und gesetzlich versichert. Meine Frau ist verbeamtet und privatversichert.

Könnte meine Frau im Jahr 2024 ihre Beiträge zur PKV für 3 Jahre im Voraus bezahlen, um das zu versteuernde Einkommen entsprechend zu senken? Auch wenn in dieser Konstellation (PKV und GKV) in Summe keine Steuerspareffekt auftritt, könnte es doch zumindest für das Jahr 2024 unser zu versteuerndes Einkommen signifikant senken und somit das Ziel, unter 175.000 Euro zu kommen untersützen?

Wir würden diese Hypothese gerne durch einen Steuerberater verifizieren lassen.

Danke und beste Grüße
D.G.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com. Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass die Vorauszahlung von Beiträgen an die private Krankenversicherung durchaus zu einer Verminderung des zu versteuernden Einkommens führen kann. Im Jahr der Zahlung wirken sich die von Ihrer Frau vorausgezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwand aus, soweit diese auf die Basisabsicherung und die Pflegeversicherung entfallen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG darf hier der vorausgezahlte Betrag das 3-fache des Jahresbetrags nicht überschreiten.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater




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Steuerberater Knut Christiansen

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