Einkommensteuer in Deutschland
Februar 25, 2024 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meiner steuerlichen Situation als in Österreich ansässige Person, die jedoch in Deutschland Lagerbestände über Amazon FBA hält.
Ich bin sowohl in Deutschland als auch in Österreich umsatzsteuerlich angemeldet und habe meine Umsatzsteuererklärungen entsprechend abgegeben. Nun würde ich gerne verstehen, wie meine Situation hinsichtlich der Einkommensteuer aussieht. Muss ich Einkommensteuer in Deutschland zahlen? Und wie unterscheidet sich die Einkommensteuererklärung, die ich in Österreich abgebe, von der in Deutschland?
Ich bin mir der Komplexität internationaler Steuergesetze bewusst und möchte sicherstellen, dass ich alle meine steuerlichen Pflichten korrekt erfülle. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir diesbezüglich eine Orientierung geben könnten.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte/r Fragesteller*in,
da Sie nur in Österreich ansässig sind, sind auch nur dort einkommensteuerpflichtig. Die Lagerhaltung in Deutschland führt hier nicht zu einer Einkommensbesteuerung, sondern wird allenfalls bei der Umsatzsteuer berücksichtigt.
Nur, wenn Sie z.B. in Deutschland eine eigene Betriebsstätte vorhalten würden und selbst das Gewerbe von hier ausüben würden, wäre eine Steuerpflicht auf Gewinne gegeben, die Sie in Deutschland erzielen. In diesem Fall würde eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen, die sich nur auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Deutschland erstreckt.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort in der Detailtiefe aufgrund des Honorareinsatzes ansonsten beschränkt bleiben muss.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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