Car Allowance Regelung - Wie versteuere ich meinen Privat-PKW?
Januar 3, 2024 | 75,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ab Februar 24 starte ich in einen neuen Job. Die Tätigkeit ist in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig. Ich habe keinen festen Dienstsitz, sondern arbeite remote und bin voraussichtlich überwiegend unterwegs, 4 Tage im Feld, 1 Tag im Home Office. Der Arbeitgeber bietet mir statt eines Dienstwagens eine sog. Car Allowance Regelung an mit Einmalzahlung im Vorfeld und anschließend monatlicher Beträge. Das Unternehmen stellt mir eine Firmenkreditkarte zur Verfügung, über die Reisekosten etc. beglichen werden, u.a. Tanken, Parkgebühren. Wie versteuere ich das Auto und ist es ratsam einen PKW zu finanzieren oder eher zu leasen? Ich gehe von ca. 60000 gefahrener Kilometer im Jahr aus… Danke vorab!
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.
Grundsätzlich stellen die Zahlungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Car Allowance steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Sie zahlen also zunächst einmal über das Gehalt Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssten Sie dann die Fahrtkosten geltend machen. Da Sie nur Dienstfahrten haben (Reisekosten) machen Sie hier entweder nie Pauschale von 0,30 EUR/KM geltend oder aber Sie ermitteln anhand eines Fahrtenbuchs die genauen Kosten für das Fahrzeug je Kilometer. Dazu ist natürlich ein Fahrtenbuch erforderlich, das jede einzelne Fahrt aufführt. Zudem müssen Sie sämtliche Kosten für das Fahrzeug "sammeln", damit Sie die Gesamtkosten ermitteln können. Kaufen Sie hier ein Fahrzeug, so ist die Nutzungsdauer für ein neues Fahrzeug mit 8 Jahren anzusetzen. Der Kaufpreis wird also über 8 Jahre verteilt und wirkt sich nicht im Jahr des Kaufs zu 100% aus. Würden Sie das Fahrzeug leasen, hätten Sie die Leasingrate als Kostenfaktor. Übernimmt der Arbeitgeber laufende Kosten wie Tanken, Parken oder ähnliches, dürfen Sie diese Kosten natürlich nicht zusätzlich berücksichtigen.
Insofern müssten Sie beide Varianten für sich mal durchrechnen und überlegen, bei welcher Variante Sie mehr Werbungskosten haben. Das kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Vorteil beim Kauf ist natürlich, dass Ihnen das Fahrzeug auch gehört. Der Vorteil beim Leasing ist, dass Sie in der Regel nur für die Nutzung zahlen und damit nicht den vollen Fahrzeugpreis finanzieren müssen.
Ein privater Nutzungsanteil muss, anders als beim Firmenwagen dann aber nicht versteuert werden, weil die Zahlung des Arbeitgebers ja in voller Höhe schon der Besteuerung unterliegt. Mit der Angabe der Werbungskosten in der Steuererklärung korrigieren Sie also den Arbeitslohn rückwirkend.
Zusammenfassend muss man aber sagen, dass die Car Allowance für Sie als Arbeitnehmer schon wesentlich höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Denn im Rahmen der Steuererklärung müssen Sie hier schon einiges an Zeit aufbringen. Auch das tägliche Führen des Fahrtenbuchs oder aber der Fahrtenliste ist sehr zeitintensiv.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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