Sozialversicherungsnachzahlung freib. Nebentätigkeit
November 3, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, ich bin Rentner und freiberuflich als Supervisor tätig (Jahresumsatz rund 12.000€). Nun wusste ich nicht, dass ich für die freiberufliche Tätigkeit ab Renteneintritt sozialversicherungspflichtig bin. Habe mich dann bei der Krankenkasse gemeldet als ich das erfuhr. Nun habe ich ein Nachzahlung von 12.500€ für die letzten 4 Jahre geleistet. Wie kann ich das von der Steuer absetzen (in der Einkommenssteuererklärung habe ich für die freiberufl. Tätigkeit eine eigene Steuernummer)?
Danke im Voraus für Ihre Mühe
Harald Sossalla
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung zu Ihrer Frage.
Beiträge (auch Nachzahlungen) zur Kranken- und Plegeversicherung gehören zu den Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben. Diese tragen Sie im Jahr der Zahlung auf der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 16/18 ein, sodass diese Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern.
Die Aufwendungen stellen keine Betriebsausgabe dar (obwohl die Ursache für diese Beiträge die Einkünfte aus dieser Tätigkeit haben).
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage. Melden Sie sich gerne, wenn Sie noch Rückfragen dazu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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