Reisekosten Inland für Unternehmer
Juli 21, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin Einzelunternehmer und habe ein Gewerbe. Im Betriebsvermögen ist ein Kleintransporter (Lkw). Da ich 2022 kein privates Auto hatte, fuhr ich mit dem Kleintransporter von meiner Wohnstätte an 175 Tagen zu meiner ersten Betriebsstätte, ein Büro. Der Kleintransporter wird zu 100% betrieblich genutzt und auch komplett abgesetzt.
1.) Kann ich die Fahrten zwischen Wohnort und 1. Betriebsstätte zusätzlich mit einer Kilometerpauschale absetzen?
2.) Setzt man diese dann bei der Steuererklärung in Anlage EÜR Zeile 86 ein?
3.) Ist das nur mit einem privaten Pkw, der unter 50% betrieblich genutzt wird möglich?
Besten Dank für eine Antwort
Frank S.
Hallo!
Grundsätzlich dürfen Sie nur Kosten in Höhe der Entfernungspauschale absetzen (so wie ein Arbeitnehmer auch). Da bei Ihnen aber schon das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, machem Sie schon sämtliche Kosten für das Fahrzeug geltend. Ein weiterer Abzug der Entfernungspauschale würde in dem Sinne zu einem doppelten Ansatz führen. Normalerweise erfolgt hier bei einem Pkw die Korrektur in der Form, dass Sie für Fahrten mit dem Betriebs-Pkw dann 0,03% vom Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer dem Gewinn wieder hinzurechnen müssen. Unter dem Strich ist das meistens ungünster, da der Hinzurechnungsbetrag höher ist als die dann abziehbare Entfernungspauschale. Von daher sollten Sie von einem Ansatz absehen.
Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar ist.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?