Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

ESt 2022 Sonderausgaben Riester-Altersvorsorgebeiträge

Hintergrund:
- Ich besitze einen Riester-Vertrag, in den ich 2100€ eingezahlt habe (Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung", Punkt 12).
- Ich bin unmittelbar begünstigt (Anlage AV, Berechnungsgrundlagen, Punkt 5).
- Meine Frau besitzt keinen Riester-Vertrag. Sie ist somit *nicht* (auch nicht mittelbar) begünstigt (so zumindest unsere Lesart).

Das Problem: Bei der Vorab-Steuerberechnung durch Elster haben wir nun festgestellt, dass bei *Zusammenveranlagung* meine 2100 € nicht als Sonderausgabenabzug erfasst werden. Unter dem Punkt "Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" tauchen die geleisteten Altersvorsorgebeiträge einfach nicht auf, ohne weiteren Kommentar.
Bei *Einzelveranlagung* werden die 2100 € korrekt erfasst. In der detaillierten Ansicht bei "Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" ist hier "Altersvorsorgebeiträge" mit 2100 € aufgeführt wird korrekt abgezogen.

Wir fragen uns nun, ob dies ein Fehler in der Vorab-Berechnung ist, oder die Berechnung hier auf geltendem Recht basiert. Müssen bei Zusammenveranlagung möglicherweise *beide* Partner wenigstens mittelbar begünstigt sein, damit überhaupt ein Sonderausgabenabzug stattfinden kann?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne versuche ich Ihnen zu helfen.

Der Hintergrund wird sein, dass sich die Beiträge bei der Zusammenveranlagung nicht als Sonderausgabe auswirken und es dann bei der Riesterzulage als Förderung bleibt. Die Beiträge werden nur dann als Sonderausgabe berücksichtigt, wenn neben der Zulage eine zusätzliche steuerliche Entlastung daraus resultiert. Bei Zusammenveranlagung ist Ihr persönlicher Steuersatz aber (deutlich) geringer als bei Einzelveranlagung. Daher ist es wahrscheinlich, dass bei der Zusammenveranlagung kein steuerlicher Vorteil entsteht und es insoweit dann bei der Riesterzulage bleibt.

Ich hoffe, dass beantwortet Ihre Frage. Gerne stehe ich ansonsten für eine Rückfrage zur Verfügung.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil