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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Handwerkerrechnung - Kombination Werbungskosten und Steuerermäßigung

- ich habe ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer im Eigenheim
- letztes Jahr wurde meine Heizungsanlage ausgetauscht (Handwerkerrechnung mit getrennten Material- und Lohnkosten vorhanden)
- Annahme1: die auf das Arbeitszimmer entfallenden anteiligen Aufwendungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden
- Annahme2: für die Lohnkosten kann eine Steuerermäßigung beantragt werden (Handwerker und haushaltsnahe DL)

Beispiel: Rechnungsbetrag 10.000€, davon 6.000€ Materialkosten und 4.000€ Lohnkosten. Anteil Arbeitszimmer = 10% von Gesamtfläche

Welche Option ist zulässig aus steuerlicher Sicht?

Option1
- Werbungskosten: Gesamtkosten (Material- und Lohnkosten) anteilig für Arbeitszimmer ansetzen: 10.000€ * 10% => 1.000€
- Steuerermäßigung: Lohnkosten abzüglich Anteil Arbeitszimmer ansetzen: 4.000€ - (4.000€ * 10%) = 3.600€

Option2
- Werbungskosten: nur Materialkosten anteilig für Arbeitszimmer ansetzen: 6.000€ * 10% => 600€
- Steuerermäßigung: Lohnkosten gesamt inkl. Anteil Arbeitszimmer ansetzen: 4.000€

Die Situation wäre einfacher gewesen bei Handwerkerleistungen, die ausschließlich für das Arbeitszimmer erbracht wurden. Wenn die Kombination von Werbungskosten und Steuerermäßigung in diesem Fall nicht zulässig ist, werde ich nur die Steuerermäßigung für die gesamten Lohnkosten beantragen.

Vielen Dank!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

in Ihrem Fall ist Option 1 zulässig und auch richtig.

Sie machen also 10% der Lohnkosten und Materialkosten für das Arbeitszimmer geltend (Werbungskosten) und dann 90% der Lohnkosten nach Paragraph 35a EStG.

Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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