Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einkommenssteuererklärung bei gemeinsamer Veranlagung wurde durch den getrennt lebenden Partner einzelveranlagt eingereicht

Aufgrund eines Irrtums von mir, habe ich es versäumt meine Lohnsteuererklärung für 2021 fristgerecht abzugeben.
Meine Frau und ich leben getrennt aber waren 2021 (Trennung
im September 2021) gemeinsam veranlagt. Meine Frau hatte vorher immer die
Lohnsteuererklärung gemacht und ich war davon ausgegangen, dass die
Erklärung für 2021 schon durch war. Tatsächlich handelte es sich
aber um die Erklärung für 2020. Sie hat für sich ihre Lohnsteuererklärung für 2021 in Dannenberg abgegeben obwohl unser zuständiges Finanzamt Zossen ist. Ich habe
das meiste Geld verdient und war im Rahmen des Ehegattensplittings in Lohnsteuerklasse 3. Meine Frau hat bereits ihren Steuerbescheid im Januar 2023 erhalten. Sie hat sich aber bereit erklärt, mir in der Angelegenheit zu helfen.
Ich bräuchte nun Ihre Hilfe, wie ich mich zu verhalten habe.

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die grundsätzliche Voraussetzung für die gemeinsame Veranlagung ist, dass die Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mindestens teilweise in dem, betreffenden Jahr bestanden hat. Wenn Sie sich erst im Lauf des Jahres 2021 getrennt haben, können Sie noch die gemeinsame Ehegattenveranlagung beantragen.

Der Antrag kann von beiden Ehegatten gemeinsam gestellt werden, wenn mindestens noch eine Veranlagung noch nicht bestandsfest ist, also z.B., wenn Sie als Ehemann noch keine Steuererklärung für das Jahr abgegeben haben und noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist (was bei 2021 noch nicht der Fall ist).

Den Antrag können Sie stellen, indem Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Die Ehefrau sollte dazu im Feld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" angeben, dass Sie den Antrag auf Einzelveranlagung widerruft.

Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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