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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

ESt-Erklärung mit Wohnsitz im Ausland

Im Sommer 2022 bin ich nach Slowenien ausgewandert und habe dort seitdem meinen Hauptwohnsitz (> 183 Tage) sowie meinen Steuersitz. Im ersten Halbjahr 2022 war ich in DE festangestellt, im zweiten HJ selbständig in Slowenien und zahle dort Steuern & Sozialabgaben.

Für die ESt-Erklärung 2022 habe ich alle Daten in WISO erfasst. Das Programm behauptet, dass ich "zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig" sei. Wenn ich meinen slowenischen Umsatz als Einkünfte im Ausland eingebe, ergibt sich Mehrbetrag von ca. 5.500, den ich zusätzlich ans deutsche FA bezahlen soll.

Ich frage mich, a) ob das richtig ist und wünsche mir, dass sich ein Fachmann meine vorbereite WISO ESt-Erklärung daraufhin anschaut und mir sagen kann, ob ich das so hinnehmen muss und b) wie sich das in den Folgejahren gestaltet (vorausgesetzt, ich behalte ganzjährig meinen Wohn & Steuersitz in Slowenien.

Besten Gruß

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht in nur einem Teil des Jahres erfolgt so, als wären Sie das ganze Jahr unbeschränkt steuerpflichtig gewesen (§ 2 Abs. 7 EStG). Dies führt dazu, dass Ihre slowenischen Einkünfte zumindest im Rahmen des Progressionsvorbehalts, also bei der Festsetzung des anzuwenden Steuersatzes, zu berücksichtigen sind (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Wenn keine inländischen (deutschen) Einkunftsquellen mehr vorliegen, ist dies ohne Bedeutung, somit müssen Sie sich für die Folgejahre diesbezüglich keine Gedanken machen.

Wenn Sie eine Durchsicht Ihrer Steuererklärung wünschen, kann ich dies gerne erledigen, ich würde Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten, bitte senden Sie die Steuererklärung dazu an bernd.thomasyahoo.de unter Bezugnahme auf diese Beratung.

Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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