Verkauf innerhalb Erbengemeinschaft bzw. an Dritte
März 6, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten morgen,
Situation:
Meine beiden Geschwister und ich haben 3 verschiedene Grundstücke geerbt.
Die Grundstücke sind seit Januar 2024 im Grundbuch auf uns umgetragen.
Meine Fragen:
1. Bebautes Grundstück mit Haus. Der Erblasser hat hier bis zum Tod gewohnt, seit 3 Jahren wohnt mein Bruder bereits dort mit drin. Mein Bruder möchte das Haus/Grund kaufen und dort weiter wohnen.
Ich würde ihm mein 1/3 verkaufen. Mir entstehen keine Kosten bzw. Steuern, da der Verkauf aus einer Erbengemeinschaft heraus passiert, richtig?
2. Leeres Baugrundstück. Dieses wollen wir zu dritt jeder zu 1/3 an einen externen Interessenten verkaufen.
Mir entstehen keine Kosten bzw. Steuern, da der Verkauf aus einer Erbengemeinschaft heraus passiert, richtig?
3. Leeres Baugrundstück, uns dreien gehört 50% (jedem 1/6) und einer weiteren Person A die anderen 50%.
Ich würde Person A mein 1/6 verkaufen. Mir entstehen keine Kosten bzw. Steuern, da der Verkauf aus einer Erbengemeinschaft heraus passiert, richtig?
Zu allen 3 Fällen:
Muss ich beim Notar beachten ob der Vertrag als "Kaufvertrag" oder als "Erbauseinandersetzung" deklariert wird, macht das irgendeinen Unterschied?
Danke und herzliche Grüße.
Guten Morgen
gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldungen.
Vorausgesetzt, dem Erblasser gehören die jeweiligen Grundstücke bereits länger als 10 Jahre und es ist jeweils Privatvermögen, haben Sie seinen Anschaffungszeitpunkt übernommen. Es liegt insoweit kein eigener Anschaffungsvorgang durch das Erbe vor.
1) Der Verkauf Ihres Anteils an Ihren Bruder ist steuerfrei. Grunderwerbsteuer entsteht nicht (für den Bruder), da der Verkauf zur Teilung des Nachlasses erfolgt.
2) Auch hier: gehört das Grundstück im Zeitpunkt des Verkaufs dem Erblasser bzw. Ihnen als Rechtsnachfolger länger als 10 Jahre, kann der Verkauf steuerfrei erfolgen.
3) siehe 2)
Bei Verkauf an den Bruder sollte hier der Hinweis erfolgen, dass der Verkauf zur Teilung des Nachlasses erfolgt und insoweit die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt wird. Bei 2+3 ist das insoweit aber nicht relevant.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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