Steuerliche Absetzbarkeit von Notar- und Grundbuchkosten im Zshg mit Schenkung
Ich habe im Jahr 2015 eine Immobilienschenkung von meinen Großeltern bekommen.
Die Notar- und Grundbuchkosten trug ich mit Ausnahme der Kosten für die Löschung der noch eingetragenen Grundschulden selbst. Die kosten für die Löschung beliefen sich auf ein paar hundert euro und wurden vom Schenker getragen, die restlichen Kosten beliefen sich auf insgesamt ca. 4200 Euro und wurden von mir in vollem Umfang getragen.
Diese Kosten fielen ausschließlich im Jahr 2015 an.
In der Schenkung wurde außerdem ein Niesbrauchsvorbehalt bis zum 31.12.2015 vereinbar.
Ist es für mich möglich, die von mir in vollem Umfang getragenen Notar- und Grundbuchkosten aus dem Jahr 2015 für das Steuerjahr 2016 oder noch später folgenden Jahren steuerlich mindernd in der Einkommensteuererklärung (2016 und/oder folgende) geltend zu machen?