Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Steuerliche Absetzbarkeit von Notar- und Grundbuchkosten im Zshg mit Schenkung

Ich habe im Jahr 2015 eine Immobilienschenkung von meinen Großeltern bekommen.
Die Notar- und Grundbuchkosten trug ich mit Ausnahme der Kosten für die Löschung der noch eingetragenen Grundschulden selbst. Die kosten für die Löschung beliefen sich auf ein paar hundert euro und wurden vom Schenker getragen, die restlichen Kosten beliefen sich auf insgesamt ca. 4200 Euro und wurden von mir in vollem Umfang getragen.
Diese Kosten fielen ausschließlich im Jahr 2015 an.
In der Schenkung wurde außerdem ein Niesbrauchsvorbehalt bis zum 31.12.2015 vereinbar.

Ist es für mich möglich, die von mir in vollem Umfang getragenen Notar- und Grundbuchkosten aus dem Jahr 2015 für das Steuerjahr 2016 oder noch später folgenden Jahren steuerlich mindernd in der Einkommensteuererklärung (2016 und/oder folgende) geltend zu machen?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Wenn die Immobilie nicht zu Einkunftszwecken genutzt wird, sind die Kosten gem. § 12 EStG als Kosten der privaten Lebensführung einkommensteuerlich nicht absetzbar.

Sollte die Immobilie zu Einkunftszwecken genutzt werden, würde es sich bei den von Ihnen getragenen Kosten um nachträgliche Anschaffungskosten handeln, die ggf. ab dem Jahr 2015 abgeschrieben werden könnten.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

Kanzleiinformation:

Steffen Becker,
Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

vollständiges Profil