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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

PKV-Beiträge



bezüglich der von mir schon in 2017 vorausbezahlten PKV/PPV-Beiträge für
2,5 Folgejahre (also für 2018, 2019 und ein halbes Jahr 2020)
habe ich folgende Fragen :

In 2018 werde ich voraussichtlich auch noch Arbeitslosengeld beziehen , d.h. die
Arbeitsagentur bezahlt mir die PKV- und PPV-Beiträge in Höhe des gesetzlichen
Anteils der PKV/PPV.

In 2018 habe ich aber nichts als Ausgaben für Krankenversicherung
entgegenzusetzen , da ich ja schon 2017 den Beitrag für 2018
vorausgezahlt habe und diesen durch die Vorauszahlung in 2017 steuerlich geltend machen werde.

Bedeutet dies :

1.) dass ich den Beitrag der Arbeitsagentur im Jahr 2018 zur PKV/PPV in 2018
versteuern muss? Können in diesem Fall dann Aufwendungen zur Lebensversicherung gegengerechnet werden?

2.) Oder kann es sein, dass dieser Zuschuss für 2018 dann rückwirkend in
2017 versteuert werden muss und mit meinen PKV/PPV Vorauszahlungen aus 2017 verrechnet wird?

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