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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einkommensteuer nicht verheiratete

Ich lebe mit meiner Freundin in unserem eigenen Haus. Nicht verheiratet und keine eingetragene Lebenspartnerschaft. Nun haben wir eine Mietswohnung im Haus.

Meine Frage: muss ich alle Dinge die ich Abschreiben und Absetzen will, sowie die Einnahmen aus Vermietung jeweils zur Hälfte auf beide Steuererklärungen aufteilen oder kann ich das in einer von beiden machen?

U.a. auch Anschaffungskosten, Herstellungskosten

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Da Ihre Freundin und Sie unverheiratet sind, müssen Sie hinsichtlich der vermieteten Wohnung eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. In dieser Erklärungen werden sämtliche Einnahmen und Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung stehen, erfasst. Der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wird dann gemäß der Beteiligungsqoute an dem Grunstück auf Ihre Freundin und Sie aufgeteilt und von amtswegen in den jeweiligen Einkommmensteuerbescheiden der Partner berücksichtigt. Dazu wird sowohl Ihr Einkommensteuerbescheid als auch der Einkommensteuerbescheid Ihrer Freundin geändert.

Erzielt Ihre Freundin und Sie neben den gemeinsamen Mieteinkünften noch weitere Einkünfte, so muss jeder der Partner seine Einkünfte in einer eigenen Einkommnesteuererklärung erklären.

Mit freundlichem Gruß
Frank Illiges
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges