Steuerliche Behandlung der Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen der Arbeitsagentur
Juli 27, 2017 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Steuerliche Behandlung der Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen der Arbeitsagentur,ALG1 , an die GRV
müssen diese Zahlungen als von mir erbrachte Altersvorsorgeaufwendungen eingetragen werden in "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen"?
oder müssen diese Zahlungen in "ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung" , eingetragen werden ?
oder muss garnichts in die Steuererklärung eingetragen werden ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die von der Agentur für Arbeit für Sie gezahlten Rentenversicherungsbeiträge können nicht als Sonderausgaben angesetzt werden, da sie ja nicht von Ihnen getragen wurden.
Daher ist von diesen Beiträgen nichts in Ihrer Einkommensteuererklärung anzusetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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