Riester-Beiträge absetzen bei freiwilliger gesetzlicher Rentenversicherung als Freiberufler
Oktober 3, 2018 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Ich habe über viele Jahre als Angestellter gearbeitet und einen Riester-Vertrag.
Nun bin ich seit kurzem freiberuflich tätig, eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht nicht.
Ich möchte mich auch nicht freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichern
(Versicherungspflicht auf Antrag).
Was ich allerdings lückenlos machen werde, ist freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen
(freiwillige Versicherung).
Nun zu meiner Frage: Wenn ich nur freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahle, bekomme ich
als Freiberufler wohl keine Riesterförderung. Kann ich jedoch die Beiträge, die ich in die Riester-Rente
einzahle, absetzen? Wenn die Antwort ja lautet: wie?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Sonderausgabenabzug ist nur für den im §10a EStG genannten Personenkreis möglich. Als Freiberufler gehören Sie nicht zum begünstigten Personenkreis, es sei denn, es besteht aus anderen Gründen (z.B. Nebentätigkeit) die Berechtigung.
Die persönlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr (Veranlagungszeitraum) zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben.
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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