Idiotentest - eine außergewöhnliche Belastung?
März 26, 2018 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren,
sind Kosten für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Klasse A als außergewöhnliche Belastung für den Gewerbetreibenden zu rechtfertigen, sofern der Führerschein dem Gewerbe dient?
Die Kosten der Wiedererteilung stellen sich zusammen aus: Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Führungszeugnis, Medizinisch Psychologische Untersuchung und Toxikologischen Gutachten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben.
Kosten für den Erwerb eines Motoradführerscheins sind grundsätzlich Kosten der allgemeinen Lebensführung. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt m.E. nicht in Betracht. Insbesondere fehlt es an der Zwangsläufigkeit, Aufwendungen für einen Schaden, der grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, sind nie zwangsläufig. Dies ist bei Führerscheinentzug in aller Regel zu bejahen. Ausnahmen wären nur denkbar bei krankheitsbedingten oder behinderungsbedingten Gründen für eine medizinisch-psychologische Untersuchung, dies liegt aber nach Sachverhalt anscheinend nicht vor.
Ein Betriebsausgabenabzug ist bei einem Führerschein der Klasse in aller Regel auch nicht möglich.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?