Versorgungsausgleich Abfindungsbetrag EKsteuerpflichtig?
Sachverhalt: Im Rahmen einer notariellen Scheidungsvereinbarung verzichtet meine Frau auf den Versorgungsausgleich im Renten- bzw. Pensionsfall. Er hat einen Wert von ca 200.000€. Als Ausgleich (Abfindung) erhält meine Frau einen Anteil an dem gemeinsamen Haus, der diesem Wert entspricht oder sie erhält den Wert in Bar überwiesen.
Frage1: Ist diese Abfindung für meine Frau als Einkommen zu bewerten und damit einkommensteuerpflichtig, sobald im Zuge der Scheidung der Vorgang umgesetzt wird?
Frage 2: gibt es steuerliche Unterschied zw. Barzahlung und Anteilsübereignung einer selbstbewohnten Immobilie.
Hinweise hab ich im www gefunden:
"Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs (Rz. 2, 3) sind vom Ausgleichsberechtigten als Einkünfte nach § 22 Nummer 1c EStG zu versteuern, soweit die Leistungen beim Ausgleichsverpflichteten als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 1b EStG abgezogen werden können."
"Auch im Umfang hat der Bundesfinanzhof die Besteuerung bei dem Ausgleichsberechtigten davon abhängig gemacht, dass die Zahlungen bei dem Ausgleichsverpflichteten aus steuerbaren Einkünften erbracht wurden. Insgesamt beruht die steuerliche Behandlung der Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs auf einem weitgehenden Korrespondenzprinzip zwischen den beiden Parteien des Versorgungsausgleichs."