Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Erhaltungsaufwand rückwirkend für in eigener Immobilie genutzes Arbeitszimmer

Seit April 2017 arbeitet mein Mann von zuhause aus (1. Arbeitsstätte im Arbeitsvertrag). Nun möchten wir das erste Mal das Arbeitszimmer bei der Steuererklärung für 2017 absetzen. Unser Eigenheim haben wir 2013 erworben und bisher keinen Erhaltungsaufwand abgesetzt (keine Vermietung, kein Arbeitszimmer). Renovierungskosten haben wir als Handwerkerleistung geltend gemacht.

In unserem Steuersoftware-Programm sollen wir unsere Immobilie (Kaufdatum 30.01.2013, Fertigstellung 1980, Gesamtwohnfläche) und den Anteil des Arbeitszimmers anlegen und werden nun aufgefordert zu beurteilen, ob es Erhaltungsaufwand gab - die Maske zeigt bis 2008 zurück, also 10 Jahre.

Heißt das, wir können jetzt den Erhaltungsaufwand aus 2013 noch geltend machen?? Wenn ja, wie behandeln wir Handwerkerrechnungen, die wir bereit abgesetzt haben? Wird der Aufwand netto oder brutto eingegeben?

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Erhaltungsaufwand können Sie in diesem Fall nicht nachträglich geltend machen.

Wenn Sie Erhaltungsaufwand geltend machen, dann entweder den Anteil, der direkt zuzuordnen ist (z.B. ein Maler streicht das Arbeitszimmer) oder, wenn es sich auf das gesamte Haus bezieht, den prozentual nach Flächen aufgeteilten Erhaltungsaufwand.

Bei den Handwerkerleistungen können Sie vom verbleibenden Rest dann den als haushaltsnahe Handwerkerleistung anzusetzenden Teil geltend machen.

Da Sie als Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer geltend machen, gehe ich davon aus, dass keine Vorsteuer abgezogen werden kann. Deswegen sind diese Aufwendungen jeweils brutto anzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)

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