Reisekosten bei fremdem KFZ
Januar 5, 2019 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Ich werde ab dem 01.02.2019 für eine Versicherung im angestellten Außendienst arbeiten.
Momentan ist "mein" Auto auf meine Mutter angemeldet und auch versichert um Geld bei der Versicherung zu sparen.
Ich werde im neuen Job viele Reisekosten wegen Kundenterminen haben.
Nun meine Frage: Kann ich die Werbungskosten absetzen (z.B. pauschal mit 0,30€ pro Kilometer), auch wenn das KFZ eigentlich noch auf meine Mutter angemeldet ist? Oder muss ich das Auto auf mich anmelden um die Kosten absetzen zu können?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Entfernungspauschale für die Fahrten zur erstem Tätigkeitsstätte können Sie unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob Sie mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Fahrzeug fahren.
Für andere Fahrtkosten mit dem Pkw kann die Pauschale von 30 cent je gefahrenem Kilometer nach BRKG in Anspruch genommen werden. Die tatsächliche Höhe der Kosten ist dann nicht mehr zu überprüfen.
Die Anmeldung auf Ihre Mutter ist unschädlich, insbesondere wenn Sie wirtschaftlich gesehen der Eigentümer sind.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Tel. und Fax 0421 70905588, Mobil 0163 9632333, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres). Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des StBerG (https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/).
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