Behandlung von sonstigen Fahrtenkosten bei Dienstwagengestellung durch den Arbeitgeber bei Pauschalversteuerung
Der Arbeitgeber hat mir einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Diese wird abrechnungstechnisch wie folgt behandelt:
Die Nettoleasingrate wird im Zuge einer Entgeltumwandlung vom Bruttoentgelt abgezogen. Der Dienstwagen wird dann für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte sowie dem Bruttolistenpreis pauschal versteuert.
In der Steuererklärung habe ich die Kosten für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte und sonstige Fahrten steuerlich geltend gemacht. Bei den sonstigen Fahrten handelt es sich um weitere Fahrten im beruflichen Kontext (z.B. zu Fortbildungen etc.). Teilweise wurden diese Kosten durch den Arbeitgeber erstattet, teilweise auch nicht. Sämtliche Fahrten erstattet der Arbeitgeber mit einer Kilometerauschale, welche für mein Fahrzeug individuell ermittelt wurde. Diese Erstattung erfolgt wie Bruttolohn, unterliegt der Versteuerung und Sozialversicherung.
Dieses Jahr hat das Finanzamt diese nicht anerkannt, ohne es wirklich zu begründen. Es wird lediglich pauschal auf die Regelungen verwiesen, die für diese Konstellation gelten. Und darauf, dass keine Kosten angefallen sind. Ich habe daher jetzt vorsorglich fristwahrend Einspruch eingelegt.
Können Sie mir sagen, ob die Sichtweise der Finanzverwaltung so korrekt ist? Denn ich zahle ja die Bruttoleasingrate aus meinem Bruttogehalt und muss die Vorteile auch versteuern. In meinen Augen sollte mir damit, analog zu den Fahrten zwischen meiner Wohnung und der Arbeitsstätte, ein Werbungskostenabzug zustehen.
Vielen Dank.