Nießbrauch und Geldschenkung
Wir haben eine Geldschenkung mit Zweckbindung für ein Immobilienobjekt an die erwachsenen Kinder gemacht u. keinerlei Fremdfinanzierung eingebracht. Als Nießbrauch für die Eltern wurde ein Wert von 3500 Euro eingetragen. Damit wir die Afa (von ca. 2050 Euro) nicht verlieren, könnten wir den Kindern zusätzlich 2100 pa. Entgelt für den Nießbrauch zahlen und bei uns steuerlich von den Mieten dieses Entgelt als Werbungskosten absetzen. Das Entgelt kann lt. Notar nicht im Grundbuch eingetragen werden. Können wir es durch eine Vereinbarung beider Seiten in Ergänzung der Schenkung festsetzen oder muss es in der notariellen Schenkungsurkunde aufgeführt werden ? Die Kinder hätten dann steuerlich das Entgelt als Einnahme u. die Afa als Werbungskosten.