Anwendung 10-Tage-Regel in EÜR gem. 11 EStG?
Hallo,
ich bin freiberuflich selbstständig und erkläre per EÜR. Mit meinen beiden wichtigsten Kunden habe ich langfristige Dienstleistungsverträge, in deren Rahmen ich monatlich Honorare in Rechnung stelle.
1. Handelt es sich bei den Umsätzen aufgrund der Verträge um Dauerschuldverhältnisse und somit um wiederkehrende Leistungen i.S.d. §11 EStG (0-Tage-Regel)?
2. Einer der Kunden wird meine Rechnungen mit Datum 30.11.16 und 22.12.16 absprachegemäß erst in den ersten Januartagen bezahlen. Sofern Frage 1 mit "ja" zu beantworten ist, fällt dann auch die Novemberrechnung in die 10-Tage-Regel? Sie ist ja eigentlich schon vor Beginn des 10-Tage-Zeitraumes fällig.
Vielen Dank und beste Grüße