Sonderausgaben nachträglich als Werbungskosten deklarieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2015 mit Feststellung eines Verlustvortrags in Höhe von 26.077 € erhalten.
Sonderausgaben für mein Bachelorstudium in Höhe von 1.037 € wurden zwar anerkannt für 2015, aber nicht im Verlustvortrag übernommen. Ebenso verhält es sich bei meinen Krankenversicherungsbeiträgen. Kann man daran etwas ändern?
Ich habe auf folgender Seite gelesen, dass man, basierend auf einem noch offenem BGH-Verfahren, auch Kosten für die Erstausbildung (in meinem Fall das Bachelorstudium) als Werbungskosten deklarieren kann unter Angabe des offenen BGH-Verfahrens. Wäre es möglich Einspruch einzulegen und die Kosten für mein Bachelorstudium nachträglich als Werbungskosten zu deklarieren?
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/werbungskosten-fuer-jedes-studium-angeben.html
Mit freundlichen Grüßen