Einkauf in die schweizer Pensionkasse
Oktober 16, 2016 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ich bin Grenzgängerin, wohne in Deutschland, arbeite in der Schweiz. Ich möchte mich dieses Jahr in meine schweizer Pensionskasse "einkaufen": 20'000,- CHF im obligatorischen Teil einzahlen. Wird diese 20'000,- komplett von meinem zu versteuernden Einkommen durch Finanzamt abgezogen? Wo muss ich diesen Betrag auf der Steuererklärung deklarieren?
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihres Einsatzes kann ich Sie bei dieser nicht einfachen Frage wie folgt orientieren:
Die Einzahlung muss zwingend als Einzahlung ins Obligatorium, d.h. verpflichtend nach Schweizer BVG, bescheinigt werden, darüber hinaus geht sie steuerlich nach der neuen Rechtsprechung ganz verloren.
Die Zahlung wird steuerlich nur und insoweit berücksichtigt, wenn die Summe Ihrer LAUFENDEN EInzahlungen und der EINKAUFSSUMME in die PenKa (neben ggf. anderen, inländischen) Vorsorgeaufwendungen bei Alleinstehenden bis ca. EUR 22.000,00, bei Verheirateten das Doppelte NICHT übersteigt.
Von dieser Gesamtsumme wiederum werden in 2016 nur 82% berücksichtigt, und davon wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil wieder abgezogen.
Es lässt sich also betragsmäßig nicht auf Anhieb feststellen.
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