Werbelektorat absetzbar als Betriebskosten?
Dezember 20, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Udo Glinka
Rechnung erhalten von Privatperson.
Guten Tag. Ich bin Kleinunternehmerin (Kleinunternehmerregelung) und habe eine Rechnung bezahlt von einer Privatperson. Die Rechnung beträgt 7190€ (Rg. bar bezahlt, Quittung vorhanden). Auch wenn die Rechnung von einer Privatperson stammt, war dir Dienstleistung für Betriebliche Zwecke. Die Privatperson hat für mich eine Einzelleistung erbracht (Freiberufliche Tätigkeit, Einmalige Tätigkeit, er ist Künstler und reist durch die Welt), und hat kein Gewerbe.
- Kann ich diese Rechnung, für meinen Betrieb geltend machen auch wenn es eine Privatperson ist ?
- Sind Lektoratstätigkeiten ganz absetzbar ?
In der Rechnung steht Lektoratstätigkeit (Einmalige Leistung) für Frau X,
-Publikationsmarketing 43 Seiten (Marketingplan auf Spanisch)
-stilistische Bearbeitung
-Produkt (Laptop mit Programm zu Verfügung gestellt)
-Spezieller Kundenkreis (Weltmeisterschaft 2014, Copa do Mundo FIFA) , Werbelektorat
-Der Rechnungsersteller ist deutscher und auf der Rechnung steht seine Deutsche SteuerID, da er aber Zur Zeit der Dienstleistung in Spanien gewohnt hat, hat er seine Spanische Anschrift auf der Rg. angegeben. Kann das Problematisch sein ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Sehr geehrter Fragesteller,
ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Dabei spielt es im Prinzip keine Rolle ob eine Privatperson die Dienstleistung erbracht hat. Sie müssen im Zweifel nur die betriebliche Veranlassung nachweisen können. Sind die Lektoratstätigkeiten betrieblich veranlasst sind diese auch absetzbar.
Um den Nachweis auch später führen zu können sollte die Rechnung folgende wahrheitsgemäßen Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Verkäufers
Name und Anschrift des Käufers (also Ihre Adresse)
Rechnungsdatum
Rechnungstext ('welche Leistung verkauft wurde')
Rechnungsbetrag
Der Rechnungsausteller muss prüfen, inwieweit er die Zahlung aus der Rechnung versteuern muss. Wenn er privat handelt darf er auch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Auch muss der prüfen inwieweit er überhaupt in Deutschland steuerpflichtig ist.
Das ist aber nicht Ihre Aufgabe. Sie sollten nur sicherstellen, dass seine Angaben korrekt sind und auch nachweisen können dass sie die Zahlung tatsächlich getätigt haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Udo Glinka (StB)
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