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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Rückrechnung der 10jährigen Aufbewahrungsfrist.

Meine Einkommensteuer 2002 wurde im Januar 2004 abgegeben. Meine letzte Einkommensteuer wurde für 2013
im Jahr 2014 abgegeben. Wie weit werden die sogenannten 10 Jahre zurückgerechnet???

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Davon ausgehend, dass Sie die 10-jährige Festsetzungsfrist bezüglich Steuerhinterziehung meinen: Diese wird nach Entstehung der Steuer gerechnet. Allerdings greift noch eine Anlaufhemmung (ich gehe davon aus, dass keinerlei Besonderheiten gegeben sind).

Für Ihre Einkommensteuer 2002 entsteht die Steuer zum 31.12.2002. Grundsätzlich greift nun eine Anlaufhemmung von 3 Jahren, verkürzt durch die Abgabe der Erklärung in 2004. Die 10-Jahresfrist beginnt damit zum 01.01.2005 und endet am 31.12.2014.

Für Ihre Einkommensteuer 2013 entsteht die Steuer zum 31.12.2013. Grundsätzlich greift nun eine Anlaufhemmung von 3 Jahren, verkürzt durch die Abgabe der Erklärung in 2014. Die 10-Jahresfrist beginnt damit zum 01.01.2015 und endet am 31.12.2024.

Wird die Steuererklärung also innerhalb von 3 Jahren eingereicht, so beginnt die Frist zum auf die Abgabe folgenden Jahreswechsel.


Ich hoffe Ihre Frage ist damit zufriedenstellend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich

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Experte für Einkommensteuererklärung

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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