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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Steuererklärung im Jahr der Scheidung

Ich habe eine Frage zum Thema Scheidung:
Die Scheidung war im Februar 2016. Ist nun für das Jahr 2016 noch eine letzte gemeinsame Steuererklärung möglich?

Steuerberater Udo Glinka

Sehr geehrte(r) Fragesteller,

ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Nach § 26 (1) EStG kölnnen Ehegatten zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn

1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

2. sie nicht dauernd getrennt leben und

3. bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.

Das heißt, dass die Scheidung nicht maßgeblich ist.

Entscheidend ist, seit wann Sie dauernd getrennt leben.

Wenn Sie beispielsweise im Januar noch zusammen waren, oder noch mal versucht haben Ihre Ehe zu retten, wäre die Zusammenveranlagung möglich.

Ich hoffen ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Udo Glinka (StB)

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