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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Depotübertragung unter Ehepartner

Beide Ehepartner wohnen in D. haben Gütertrennung und haben ein gemeinsames Depot je zur Hälfte bei einer Schweizer Bank A, der Ehemann übernimmt Ende 2010 dieses gesamte Depot. Nur der Ehemann hat noch ein weiteres Depot bei einer anderen Schweizer Bank B, im Wege der Verrechnung läßt er diesen Depotbetrag von der
Ehefrau auf ein ihr alleine gehörendes Depot C nach Österreich einziehen.
Jetzt sind in dem Österreich Depot C einige Altbestände (Fonds) vor dem 01.01,2009 erworben, wie werden diese
bei einem Verkauf steuerlich behandelt? Der Verlusttopf wird mitgenommen nach Bank C, gehört also dazu?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Ich unterstelle, dass der Übertrag des Depots C auf Ihre Ehefrau unentgeltlich geschehen ist.

Bei einem unentgeltlichen Übertrag gehen die Anschaffungskosten und -zeitpunkte der übertragenen Wertpapiere auf den Empfänger über. Das Bundesministerium der Finanzen hat das im Schreiben vom 9. Oktober 2012 (Az IV C 1 - S 2252/10/10013) Tz. 168 klargestellt.

Damit können Altbestände auch nach einem solchen Übertrag steuerfrei veräußert werden.

Es kann allerdings sein, dass Ihre Bank den Depotübertrag als Gläubigerwechsel eingestuft hat. Sie sollten das mit Ihrer Bank vorher prüfen, so dass bei einem Datenaustausch keine Fragen aufkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Oliver Burchardt