Rürup bei Abfindung
November 10, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Wie werden Verluste (z.B. Rürup Rentenzahlung von 40.000€) bei der Steuerermittlung im Abfindungsfall berücksichtigt?
Beispiel: Abfindung 320.000 in 2014, sonstige Einkünfte 0, Rürup Einzahlung 40.000
besten Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bin mir nicht sicher, wie die Frage genau gemeint ist, aber auf Basis meines Verständnisses:
Die Abfindung wird voll versteuert als Einkünfte (ggf. Anwendung der Fünftelregelung beim Tarif) aus § 19 bzw. § 24 EStG.
Die Einzahlung in eine Rürüp-Versicherung ist im Bereich der Sonderausgaben zu erfassen, und hier als voll (bis zur Decklung von rd. EUR 22.000x2 für Zusammenveranlagte) abzugsfähige Altersvorsorgeleistung. Sollten andere/weitere Altervorsorgebeiträge geleistet worden sein, "verpuffen" diese.
Somit mindert im Ergebnis diese Einzahlung die steuerliche Basis (=zu versteuerndes Einkommen).
War die Frage so gemeint oder steckt hinter ein anderer Gedanke?
MfG
Patrick Färber
StB
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