Steuernachzahlung bei Einspruch
Juli 12, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Hallo, ich habe meinen Steuerbescheid (freiwillig Abgebender ) bekommen und muss 351 € Lohnsteuer nachzahlen. Leider sind die Daten vom Finanzamt korrekt. Dies hab ich mit einem Lohnsteuerrechner berechnet. Muss ich, wenn ich die Steuererklärung (freiwillig) zurück ziehe die Steuern trotzdem nachzahlen oder ist das damit hinfällig?
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können Sie die Abgabe der Erklärung durch einen Einspruch zurücknehmen.
Legen Sie innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch ein und erklären Sie, dass Sie den Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zurücknehmen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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